Kinder- und Jugendschutz

„Eltern vertrauen uns das Wertvollste in ihrem Leben an – ihre Kinder.“ Dieser Satz gilt für verschiedene Bereiche, wo Kinder außerhalb der Familie begleitet und betreut werden. Egal ob in der Kita, Schule oder in außerschulischen Angeboten wie Sportvereinen oder unseren EC-Jugendarbeiten. Eltern müssen sicher sein können, dass ihre Kinder an diesen Orten einen wertschätzenden Umgang, ein gutes Programm und einem geschützten Rahmen erleben können. 

Um einen einheitlichen Qualitätsstandard zu haben, haben die EC-Landesverbände gemeinsam mit dem Deutschen EC-Verband auf der Vertreterversammlung 2021 neun Standards verabschiedet, die im Sinne von verbindlichen Mindeststandards in der gesamten EC-Bewegung in Deutschland Anwendung finden.  

Diese lauten: 

  1. Erweitertes Führungszeugnis – Jeder Mitarbeiter ab 14 Jahren hat ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen  
  1. Verhaltenskodex – Jeder Mitarbeiter ab 14 Jahren hat den Verhaltenskodex zu unterschreiben 
  1. Beauftragter Kinder-Jugendschutz (KJS) – Jeder Landesverband benennt einen Beauftragten KJS. Dieser ist mit seinen Kontaktdaten an den Deutschen EC-Verband zu melden.  
  1. Vertrauensperson Kinder-Jugendschutz (KJS) – Jeder Landesverband benennt jeweils eine Vertrauensperson KJS beiderlei Geschlechts. Diese sind mit ihren Kontaktdaten an den Deutschen EC-Verband zu melden.  
  1. Dokumentationspflicht im Landesverband – Der Landesverband organisiert die konkreten Verfahrenswege zur Dokumentation der Einsichtnahme von Führungszeugnissen und der Aufbewahrung der unterschriebenen Verhaltenskodizes.  
  1. Schulungen im Landesverband – Jeder Landesverband führt mindestens 1x jährlich Schulungen zum Thema KJS mit einem Mindestumfang von 2 Unterrichtseinheiten (90min) durch.  
  1. Sensibilisierung vor Freizeiten – Vor jeder Freizeit wird im Rahmen der Mitarbeitertreffen eine Sensibilisierung zum Thema KJS von mindestens 45 min durchgeführt. 
  1. Meldepflicht an den EC-Bundesverband – Jeder Landesverband verpflichtet sich gemeldete Fälle innerhalb des EC anonymisiert an den EC-Bundesverband zu melden. 
  1. Verpflichtung zur Erstellung eines eigenen Schutzkonzeptes – Jeder Landesverband verpflichtet sich zeitnah ein eigenes Schutzkonzept zu erstellen, sofern noch nicht vorhanden.

Als Orientierung für die Arbeiten vor Ort hat der Deutsche EC-Verband ein eine Broschüre mit hilfreichen Hinweisen zur konkreten Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes vor Ort herausgegeben. Diese kann hier heruntergeladen werden:  

PDF
Schutzkonzept der EC-LVs im DECV

Einen sicheren Rahmen bieten wir nicht nur den Kinder- und Jugendlichen, sondern auch den Mitarbeitenden in der EC-Bundeszentrale. Daher werden auch hier die Mindeststandards umgesetzt.  Hier das Schutzkonzept der EC-Bundeszentrale:

PDF
Schutzkonzept des Deutschen EC-Verbands

… gibt es Hilfe bei

Hilfetelefon sexueller Missbrauch wenden. Ein psychologisch und pädagogisch ausgebildetes Team mit langjähriger beruflicher Erfahrung im Umgang mit sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen hört zu, berät und gibt Informationen.
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (kostenfrei und anonym): 0800 22 55 530
www.hilfetelefon-missbrauch.de

Bundesweite Adressen von örtlichen Fachberatungsstellen können am Hilfetelefon erfragt werden und sind hier zu finden:
www.hilfeportal-missbrauch.de

Darüber hinaus haben wir uns als Deutscher EC-Verband der Gnadauer Meldestelle angeschlossen. Diese dazugehörige Website kann über den nebenstehenden QR-Code erreicht werden.
Gnadauer Anlaufstelle – Gnadauer Verband

Bei Fragen zum Thema Kinder- und Jugendschutz könnt ihr euch gerne an den Präventionsbeauftragten des Deutschen EC-Verbandes, Christian Petersen, wenden – E-Mail

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