Hinweisgeberstelle

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind oftmals die Ersten die Misstände wahrnehmen. Mit entsprechenden Hinweisen können sie dafür sorgen, dass Verstöße entdeckt, untersucht und nachverfolgt werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können.

Hast Du im Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit beim EC oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit beim EC Informationen über Verstöße erlangt? Dann findest Du hier eine Übersicht über die verschiedenen Wege, die Du für die Meldung nutzen kannst.

Interne Meldestellen

Hinweise können per Email an , oder (Mitarbeitervertretung) gesendet werden. Hinweise, die per Email versandt werden, sind jedoch nicht immer anonym (setzt eine Email-Adresse voraus, die keine Rückschlüsse auf den Absender der Nachricht enthält).

Alternativ können Hinweise auch über unten stehendes Meldesystem abgegeben werden. Das Meldesystem ist ein internetgestütztes Hinweisgebersystem, das einen eigenständigen und verschlüsselten Meldeweg ermöglicht. Eingegebene Daten werden nicht weitergeleitet (z. B. per Email) und sind somit nur über das System abrufbar.

Meldungen, die über das obige Meldesystem eingehen, werden weitergeleitet an:

Andreas Müller

Referent für Jugendevangelisation
Teil der Mitarbeitervertretung des Deutschen EC-Verbandes

Externe Meldestellen

Neben den internen Meldestellen existieren auch öffentliche Meldestellen:

Gesetzestexte & weitere Informationen

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