Die Stiftung hat zum Zweck, die Arbeit des ECs in Deutschland auf allen Ebenen zu unterstützen, das heißt sowohl den Deutschen EC-Verband als auch die Landes- und Kreisverbände sowie Ortsgruppen. Gefördert werden durch die Stiftung beispielsweise missionarische Projekte oder Entwicklungs- und Strategieprozesse.
Friedrich Blecher ist Namensgeber dieser Stiftung, weil er Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts als erster Hauptamtlicher der jungen EC-Bewegung in Deutschland die entscheidenden Weichen für dessen Verbreitung in Deutschland stellte. Er verband die vereinzelten Neugründungen von Jugendgruppen zu einem deutschlandweit agierenden Verband. Nach ihm sind außerdem zwei EC-Gästehäuser in Deutschland benannt, eines davon als Teil des EC Bildungs- und Begegnungszentrum in Woltersdorf bei Berlin.
Die Stiftung wurde 2019 im Rahmen der Umstrukturierung des Vermögens in Woltersdorf bei Berlin gegründet.
Fördern
Du kannst die Friedrich-Blecher-Stiftung fördern durch einen Dauerauftrag oder mit einer einmaligen Überweisung auf folgendes Konto:
Bitte gib im Verwendungszweck an, ob es sich um eine Spende handelt, die direkt dem Stiftungszweck zugeführt werden kann, oder um eine Zustiftung, die das Stiftungskapital erhöht.
Spenden an die Stiftung sind bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich absetzbar. Außerdem sind Stiftungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Die ausführliche Satzung bzw. weitere Informationen senden wir auf Wunsch gerne zu.
Wenn Du nicht für unsere Stiftung, sondern direkt für einen unserer Arbeitsbereiche spenden möchtest, dann klick hier.
Simon Schuh
EC-Bundesgeschäftsführer
Vorstandsvorsitzender der Friedrich-Blecher-Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung der missionarischen Arbeit an Kindern und Jugendlichen im Sinne der Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge durch Verkündigung des Evangeliums auf der Grundlage der Heiligen Schrift. Die Stiftung wird nicht selbst tätig werden, sondern andere gemeinnützige Vereine mit dieser Zielsetzung unterstützen. Der überwiegende Teil ist der missionarischen Arbeit an Kindern und Jugendlichen des Deutschen EC-Verbandes zukommen zu lassen, solange die gemeinnützige Aufgabenstellung besteht.
Am 3. November 2000 hat der Deutsche EC-Verband im Beisein des Namensgebers die Stiftung ins Leben gerufen. Die Gründung wurde möglich durch eine für diesen Zweck überreichte Spende in Höhe von 100.000 DM.
Fördern
Du kannst die Arno Pagel Stiftung fördern durch einen Dauerauftrag oder mit einer einmaligen Überweisung auf folgendes Konto:
Bitte gib im Verwendungszweck an, ob es sich um eine Spende handelt, die direkt dem Stiftungszweck zugeführt werden kann, oder um eine Zustiftung, die das Stiftungskapital erhöht.
Spenden an die Arno Pagel Stiftung sind bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich absetzbar. Außerdem sind Stiftungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Die ausführliche Satzung bzw. weitere Informationen senden wir auf Wunsch gerne zu.
Über Arno Pagel
Arno Pagel war mehr als fünf Jahrzehnte eng mit der EC-Arbeit verbunden und hat die EC-Geschichte in Deutschland entscheidend geprägt. Von 1946 bis 1964 war er EC-Bundespfarrer und von 1974 bis 1982 EC-Weltverbandspräsident.
Der Deutsche Jugendverband „Entschieden für Christus“ (EC) e.V. hat diese Stiftung ins Leben gerufen, um Menschen in Notlagen zu helfen. Sie verfolgt damit mildtätige Zwecke.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Unterstützung von Einrichtungen, deren Zweck es ist, Menschen zu helfen, sich im Alltag zurecht zu finden.
Du kannst die Stiftung durch einen Dauerauftrag oder mit einer einmaligen Überweisung auf das Konto der „YOUNG HOPE Stiftung – Hoffnung für Menschen“ fördern:
Bitte gib im Verwendungszweck an, ob es sich um eine Spende handelt, die direkt dem Stiftungszweck zugeführt werden kann oder um eine Zustiftung, die das Stiftungskapital erhöht.
Spenden an die YOUNG HOPE Stiftung für die Sozial-Missionarische Arbeit und unsere Seelsorgearbeit sind bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich absetzbar. Außerdem sind Stiftungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Die ausführliche Satzung senden wir auf Wunsch gerne zu.
Wenn Du nicht für unsere Stiftung, sondern direkt für einen unserer Arbeitsbereiche spenden möchtest, dann klick hier.