Unsere Stiftungen dienen jeweils einem durch die Satzung festgelegten Zweck. Die Verwendung des Stiftungsvermögens an anderer Stelle ist somit ausgeschlossen. Spender können dadurch sicher sein, dass die Gelder auch wirklich zielgerichtet eingesetzt werden.
Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte, verwaltet das Vermögen und vertritt die Stiftung nach außen. Der Stiftungsbeirat unterstützt den Vorstand, kontrolliert und überwacht die Erfüllung des Stiftungszwecks.